Unsere Verantwortung
Durch wirtschaftlich, ökologisch und sozial verantwortliches Handeln wollen wir die Lebensqualität der Menschen verbessern und die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen sichern. Wir wollen erneuerbare Energien noch wirtschaftlicher, Mobilität noch sicherer, sauberer und sparsamer machen sowie generell umwelt- und ressourcenschonende Erzeugnisse entwickeln.
Klare Strategie für mehr Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeitsstrategie von Bosch fußt auf konkreten Zielsetzungen in allen wesentlichen Themenfeldern. Seit vielen Jahren arbeiten wir konsequent an deren Realisierung.
Nachhaltigkeit wird häufig als Balance von Wirtschaft, Umwelt und sozialen Aspekten definiert. Gleichzeitig hat sich im Umfeld des Kapitalmarkts ein Nachhaltigkeitsbegriff etabliert, der unter der Abkürzung ESG (Environment, Social, Governance) zusammengefasst wird. Unser umfassendes Verständnis von Nachhaltigkeit kombiniert diese beiden Ansätze. Es prägt unser Nachhaltigkeitsmanagement, gibt klare Orientierung auf allen Ebenen und sichert die Wirkung unseres Handelns. So wollen wir durch wirtschaftlich, ökologisch und sozial verantwortliches Handeln die Lebensqualität der Menschen verbessern und die Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen sichern.
Unser Zielbild „New Dimensions – Sustainability 2025“ konkretisiert diesen Anspruch. Abgeleitet aus den für unser Unternehmen wesentlichen Megatrends und den Ergebnissen unserer Wesentlichkeitsanalyse setzen diese Ziele den Rahmen für unsere Aktivitäten in den kommenden Jahren.
Unsere Werte – Worauf wir bauen
Unsere Werte bringen zum Ausdruck, mit welcher Haltung wir unser Geschäft betreiben: Unser Ethos im Umgang mit unseren Geschäftspartnern, Kapitalgebern, Mitarbeitern und der Gesellschaft.
Zukunfts- und Ertragsorientierung
Wir handeln ertragsorientiert, sichern so unsere Zukunft und schaffen die Grundlagen für die gemeinnützigen Vorhaben des Unternehmens und der Robert Bosch Stiftung.
Verantwortung und Nachhaltigkeit
Wir handeln wirtschaftlich und verantwortungsvoll zum Wohl von Gesellschaft und Umwelt.
Initiative und Konsequenz
Wir handeln aus eigener Initiative, in unternehmerischer Verantwortung und sind konsequent bei der Verfolgung unserer Ziele.
Offenheit und Vertrauen
Wir kommunizieren wichtige Unternehmensthemen rechtzeitig und offen und schaffen so die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Fairness
Wir erachten Fairness in der Zusammenarbeit im Unternehmen und mit Geschäftspartnern als Voraussetzung für unseren Erfolg.
Zuverlässigkeit, Glaubwürdigkeit, Legalität
Wir versprechen nur, was wir halten können, sehen Zusagen als Verpflichtung an und handeln nach Recht und Gesetz.
Vielfalt
Wir schätzen und fördern Vielfalt als Bereicherung und Quelle unseres Erfolgs.
Eine anständige Art der Geschäftsführung ist auf die Dauer das Einträglichste.
Compliance – auch über die Unternehmensgrenzen hinaus
Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen und unternehmensinternen Bestimmungen. Bei Bosch ist dies ein fester Bestandteil des unternehmerischen Wertekanons. Hierzu haben wir in unserem weltweit gültigen „Code of Business Conduct“ unsere Haltung zu gesetzlichen Anforderungen und ethischen Fragen eindeutig festgelegt. Zusammen mit den Bosch-Werten bildet er das Fundament, das wir als essenziell für den Geschäftserfolg von Bosch erachten. Und weil uns verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten über unsere Unternehmensgrenzen hinaus wichtig ist, haben wir unsere Erwartungshaltung an unsere Geschäftspartner in einem entsprechenden Verhaltenskodex formuliert.
Unternehmensweites Compliance-Managementsystem
Das Compliance-Managementsystem von Bosch gibt weltweit einen verbindlichen Rahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens vor und dient der Reduzierung von Compliance-Risiken. Es liefert die Grundlagen für eine effektive Umsetzung externer und interner Vorgaben und definiert Mindestanforderungen für Compliance-relevante Prozesse. Hierzu gehören unter anderem unterschiedliche Präventions- und Kontrollmaßnahmen sowie das interne Bosch-Hinweisgebersystem. Über dieses haben Beschäftigte, Geschäftspartner, aber auch Dritte jederzeit die Möglichkeit, regelwidriges Verhalten zu melden, auf Wunsch auch anonym.
Fragen und Antworten
Wenn Sie unsere Emissionsdaten einsehen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Für Einsicht über den Kontext der Organisation gemäß ISO 14001, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Compliance bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln, d.h. alle geschäftlichen Aktivitäten der Bosch-Gruppe und ihrer Mitarbeiter müssen im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, dem Code of Business Conduct sowie den weiterführenden einschlägigen Richtlinien und Zentralanweisungen stehen („Compliance-Gebot“).
Das Thema Compliance geht alle Mitarbeiter an, da jeder von Verstößen direkt oder indirekt betroffen ist: Zum einen steht bei Gesetzesverstößen – je nach Art und Schwere des Verstoßes – eine persönliche Strafbarkeit im Raum. Zum anderen fügen Verstöße gegen das Compliance-Gebot dem Unternehmen auch materiellen Schaden zu und beschädigen das Ansehen der Bosch-Gruppe. Dadurch werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Erfolg des Unternehmens geschmälert. Compliance betrifft auch die Zusammenarbeit von Bosch mit Dritten: Bosch will nicht in Verstöße Dritter gegen das Compliance-Gebot verwickelt werden.
Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Compliance-Gebot zu melden und so dazu beizutragen, dass die Folgen solcher Verstöße begrenzt werden und ein vergleichbares Fehlverhalten in der Zukunft vermieden wird. Das gleiche gilt für Geschäftspartner und jeden anderen.
• Jeder Mitarbeiter, auch Praktikanten, Doktoranden
• Externe, z.B. Leiharbeitnehmer, Mitarbeiter externer Dienstleister
• Jeder Geschäftspartner, z.B. Lieferanten, Kunden oder Kooperationspartner
• Jeder Dritte
Wichtig ist, dass Vorgänge gemeldet werden, die auf eine strafbare Handlung – beispielsweise Diebstahl, Betrug oder Bestechung – oder auf einen systematischen Verstoß gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln hindeuten, beispielsweise die bewusste und nachhaltige Nichteinhaltung von Qualitäts-/Sicherheitsstandards oder des Code of Business Conduct.
Ja. Die Durchführung von Untersuchungen, die Erhebung von gerichtsfesten Beweisen und das Einleiten der ggf. erforderlichen Maßnahmen ist dann Aufgabe der Compliance Officer. Diese erhalten Unterstützung von den Spezialisten in den Fachabteilungen, die die notwendige Ausbildung und die entsprechenden Befugnisse haben.
Hinweisgeber, die mögliche Compliance-Fälle nach bestem Wissen und in gutem Glauben melden, haben keine für sie nachteiligen Maßnahmen des Unternehmens infolge der Meldung zu befürchten.
Ja, die Meldung über das Bosch- Hinweisgebersystem kann auch anonym erfolgen. Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens im Hinweisgebersystem kann der Melder auch anonym mit dem zuständigen Compliance Officer kommunizieren.
Der Compliance Officer ist dafür verantwortlich, dass die ihm gemeldeten Vorgänge (ggf. mit Unterstützung durch Fachabteilungen von Bosch oder externe Spezialisten) untersucht und ordnungsgemäß erledigt werden.
Jede Mitteilung von möglichen Verstößen sowie die getroffenen Maßnahmen sind vom Compliance Officer zu dokumentieren. Der Hinweisgeber kann sich unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten über den Stand des Verfahrens informieren. Wird die Untersuchung eines Vorgangs eingestellt, weil kein relevantes Fehlverhalten festgestellt werden konnte, wird der Betroffene hiervon unterrichtet, sofern er im Rahmen der Untersuchung zur Stellungnahme aufgefordert wurde oder er um eine Benachrichtigung gebeten hat.
Die Meldung von möglichen Verstößen gegen das Compliance-Gebot ist regelmäßig mit der Mitteilung personenbezogener Daten verbunden. Die Entgegennahme und Bearbeitung solcher Meldungen setzt daher voraus, dass der Hinweisgeber die Kenntnisnahme des datenschutzrechtlichen Hinweises bestätigt und in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Abwicklung eines Compliance-Falls einwilligt, soweit nicht ausnahmsweise eine anonyme Meldung abgegeben wird.
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